Ossiacher See Cup 2007/2008

OSSIACHERSEE -HALLE Betriebs-GesmbH & Co KG        Löschnig Michael, Taborweg 7, 9580 Drobollach

( 04242-311880-14    Fax.: 04242-31188020    Handy 0676-5500688   E-Mail: michael.loeschnig@grawe.at

 

 

 

Steindorf, 07. November 2007

1.Teilnehmer

 

11 Mannschaften die sich bis zum 01.November anmelden

Gruppe A                                                Gruppe B

 

ASV Ossiacher See                              Bandits Glanegg

V.V.Versicherung                                 EC AGON Steelers

EC Hubertus                                          Dream Team

EC Seitenberg                                       Lions Glanegg

EC Eagle Fighters                                 EC Faaker See Filous

EC Bullcraft Klagenfurt

 

2.Modus

 

Die 11. Teilnehmer spielen eine Hin.- und Rückrunde in 2.Gruppen, die 3 erstplatzierten Vereine der jeweiligen Gruppen spielen in der Oberen Playoff.

Die anderen 5 Vereine in einer Unteren Playoff. In der OB-Playoff und UN-Playoff spielt jeder gegen jeden 1x, nach dieser Runde stehen die Plazierungen fest.

Der 1. und 2. der OB-Playoff spielen dann um den Titel  ( best of three ) um den Ossiacher See Cup Meister.

 

Jede Mannschaft muss eine Spielerliste (max. 25 Spieler) bis zum 01.11.2007

Herrn Löschnig Michael abgeben.

Eine Spielernachmeldung ist bis zum 1.Dezember 2007 möglich ( wer den Kader mit 25 Spielern noch nicht voll hat )

Kein Spieler darf getauscht werden und durch einen anderen ersetzt werden. Auf den Spielbericht dürfen nur 5 Unterligaspieler stehen, eine Meldung von mehr als 5 UL Spielern ist nicht erlaubt.

 

3.Spielberechtigung

 

Aus der Kärntner Eliteliga/Oberliga und Kärntner Liga ist kein Spieler berechtigt, aus der Kärntner Unterliga sind 5 Spieler spielberechtigt, diese müssen am Spielbericht mit UL für Unterliga versehen werden, gemeldet werden dürfen auch nur 5 Unterliga Spieler.

Tormänner (außer Elite Liga/Oberliga) sind in jeder Mannschaft spielberechtigt und müssen nicht gemeldet sein.

 

 

Jugendspieler der KTN - Landesliga dürfen eingesetzt werden, keine vom VSV, KAC oder einer anderen Bundesligamannschaft. ( Kärntner U23 Spieler zählen aber als Unterliga-Spieler )

 

Bundesliga-, Nationalliga als auch Eliteligaspieler/ Oberliga und Alpe Adria Junior Liga dürfen nicht eingesetzt werden.

Bundesligaspieler dürfen 5 Jahre nach Beendigung ihrer aktiven Laufbahn (Eintragung am Spielbericht) eingesetzt werden.

 

4.Regeln

 

Gespielt wird nach den Regeln des ÖEHV (Österreichischer Eishockey Verband) und IIHF.

ACHTUNG: Gespielt wird mit den NEUEN REGELAUSLEGUNGEN des IIHF und OEHV

Die Spielzeit beträgt 3 x 25 Minuten BRUTTO.

Die Pausen zwischen den Dritteln betragen 2 Minuten.

5 Minuten gegen Ende eines Spieles gibt es kein TIME OUT mehr!

Bei den PLAYOFF Spielen, steht es bis 5 Minuten zum Schluss noch immer Unentschieden, wird abgepfiffen und 3 Spieler jeder Mannschaft bestreiten ein Penaltyschiesen bis ein Sieger aus dem Spiel hervorgeht.

Die Aufwärmzeit vor dem Spiel mit der Begrüßung beträgt 10 Minuten. Sollten diese Vorgaben im Rahmen der vorgegebenen Eiszeit nicht realisiert werden, hat der Schiedsrichter die verbleibende Zeit aufzuteilen.

Das Betreten der Kunsteisbahn ist während der Eisbereitung strengstens verboten

und schadet auch der Eisqualität!

 

5.Schiedsricher

 

Der Verantwortliche für die ordnungsgemäße Besetzung der Eishockey-Cup Spiele mit Schiedsrichtern ist Herr Pieber Manuel.

 

Die Anweisungen des Schiedsrichters sind für alle Mannschaften bzw. Spieler absolut verbindlich.

 

Die erstgenannte Mannschaft bzw. ein Funktionär, sowie der Schiedsrichter sind verantwortlich für das ordnungsgemäße Ausfüllen der Spielberichte und das Notieren der Torschützen. Die Mannschaften haben sich zeitgerecht über die Dressenwahl zu einigen

 

Ein Spiel kommt zustande, wenn von beiden Teams mindestens ein Tormann und 5 Feldspieler oder zumindest 6 Feldspieler und kein Tormann am Eis stehen!

 

Spielberichte sind beim Eismeister erhältlich.

 

6.Strafen

 

Die Strafen werden in Brutto-Minuten gemessen:

2 Minuten Strafe                     ist        3 Minuten Brutto

5 Minuten Strafe                     ist        7 Minuten Brutto

10 Minuten Disziplinarstrafe       ist        15 Minuten Brutto

 

Eine in einem Spiel vom Schiedsrichter ausgesprochene Matchstrafe bedeutet für den betroffenen Spieler die automatische Sperre für das nächste Wettspiel seiner Mannschaft

Das Aussprechen einer Spieldauerdisziplinarstrafe zieht den Ausschluss des betroffenen Spielers für das laufende Spiel nach sich. Sollte während der laufenden Spielsaison derselbe Spieler zum zweiten Mal mit einer Spieldauerdisziplinarstrafe belegt werden, zieht dies die automatische Sperre für das nächste Spiel seiner Mannschaft nach sich. Jede weitere Spieldauerdisziplinarstrafe bewirkt eine sofortige Sperre für das nächste Spiel.

Vergehen, die durch den Schiedsrichter nach dem Spiel auf dem Spielbericht vermerkt wurden (z.B. Beleidigung des Schiedsrichter,...) können durch entsprechende Strafen geahndet werden. Bei schwerwiegenden Vergehen behält sich das Komitee das Recht vor, Strafen auszusprechen, die über das o.a. Ausmaß hinausgehen.

 

Das Einsetzen eines unberechtigten Spielers zieht auf jeden Fall die Strafverifizierung derjenigen Spiele nach sich, in dem das Vergehen begangen wurde.

Weiters wird der betreffende Spieler gesperrt und die Mannschaft mit einer Geldstrafe in der Höhe von  € 100,--   belegt.

 

Strafverifizierung zugunsten der gegnerischen Mannschaft im Normalfall 5:0.

 

Bis zur Bezahlung der Strafe wird der Verein aus dem Cup ausgeschlossen und alle versäumten Spiele werden mit 5:0 gewertet.

 

Sollten bei ein Verein 3.Spiele 5:0 gewertet bekommen haben so wird dieser Verein ausgeschlossen und sämtliche Spiele aus der Tabelle herausgelöscht.

Die Cup-Gebühren werden nicht mehr zurückerstattet!!!

 

 

Protest:

Sollte von einer Mannschaft ein Protest gegen ein anderes Team eingebracht werden, so ist folgende Regelung bzw. Vorgangsweise einzuhalten:

Antreten unter Protest:

Unbedingte Information des Schiris unmittelbar VOR dem Spiel !!

Vermerk durch den Schiedsrichter und den Mannschaftsführer am Spielbericht!

Einbringen eines schriftlichen Protestes beim Komitee innerhalb von 3 Tagen und zeitgleichen Entrichten einer Protestgebühr € 40,--

 

 

7.Wertung

 

Für die Tabelle ist entscheidend:

a) die Anzahl der erreichten Punkte (Sieg 2 Punkte, unentschieden 1 Punkt)

b) bei Punktegleichheit zählt:

I           das Spiel gegeneinander

II          das Torverhältnis

III          die höhere Anzahl der geschossenen Tore

IV         das LOS

 

Bei Spielen, die Strafbeglaubigt werden, wird diejenige Mannschaft, gegen welche die Strafe ausgesprochen werden musste, automatisch auf den letzten Platz der Punktegleichen gesetzt. Bei Nichtantreten oder beim Abtreten einer Mannschaft aus eigener Entscheidung gilt das Spiel für die gegen die Statuten verstoßende Mannschaft mit dem Ergebnis von 0:5 verloren.

 

8.Spieltermine

 

Jede Mannschaft ist für die Wahrnehmung der Spieltermine, die in der Auslosung (Spielplan) des Ossiacher See Cups (www.ossiacherseehalle.com) ersichtlich sind, selbst verantwortlich.

 

Spielverschiebungen sind ab Cupbeginn nicht mehr vorgesehen, bis zum

15. November 2007 können noch Änderungswünsche eingebracht werden.

 

 

9.Sicherheit

Die teilnehmenden Mannschaften nehmen zur Kenntnis, dass der Veranstalter des Ossiacher See Cups keinerlei Risiko und Haftung übernimmt.

 

Es gelten die Bestimmungen des IIHF ( www.iihf.com/hockey/rules/offrules.htm) bezüglich der Ausrüstungsvorschriften, besonders die Regelung für junge Spieler ist wichtig.

 

Ossiacher See Cup Spieler, die jünger als 20 Jahre sind (1988 und jünger), müssen einen Vollgesichtsschutz tragen und Halskrause. Für Spieler bis zum vollendeten 23.Lebensjahr (1985 und jünger ) ist Halbvisier, Halskrause und Mundschutz Pflicht!

 

10.Nenngeld

 

Das Nenngeld für den Ossiacher See Eishockey - CUP 2007/2008 beträgt € 1.840,--

 

Im Nenngeld inbegriffen sind die Organisation, die Eiszeiten, die Schiri-Kosten, die Abschlussfeier und die Siegerehrung.

 

Bei einmaliger Zahlung bis 10. November 2007 wird ein Nachlass gewährt,

 

Einzahlungsbetrag € 1.735,--

 

Das Nenngeld kann auch in drei Raten gezahlt werden, wobei die

erste Rate bis zum 15. November 2007 ( € 615,-- )

 

zweite Rate bis zum 15.Dezember 2007 ( € 615,-- )

 

dritte Rate ist bis 15. Jänner 2007 ( € 615,-- ) zu überweisen sind.

 

Die zeitgerechte Einzahlung des Nenngeldes und nur diese gilt als verbindliche Anmeldung und berechtigt zur Teilnahme am Ossiacher See Eishockey - CUP.

 

Wird das Geld bis zum 15.November nicht bezahlt wird der Verein nicht mehr berücksichtigt!!! Alle Spiele bis dorthin werden herausgenommen und zählen für die Tabelle nicht.

 

 

11. Siegerehrung

 

Die drei Erstplazierten erhalten Sachpreise. Es ergeht eine gesonderte Einladung…

 

 

12. Sonstiges

 

Der Hausordnung und den Anweisungen der Eismeister ist unbedingt Folge zu leisten.

Bei eventuellen Entscheidungen, welche in den Statuten nicht bzw. nicht ausführlich genug dargelegt wurden, werden die Durchführungsbestimmungen des ÖEHV bzw. die IIHF - Regeln zu Rate gezogen.

 

 

Für die Organisation

Löschnig Michael